Careleaver Zentrum Dresden

Träger

Das Careleaver Zentrum "House of Dreams" wird vom Kinder- und Jugendhilferechtsverein e. V., der ombuschaftlichen Beratungsstelle in Sachsen,  getragen und von der Drosos Stiftung finanziert.

Der Verein ist eine unabhängige Beschwerdestelle - Was heißt das?

Jeder junge Mensch hat nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz das Recht auf die Förderung seiner Entwicklung. Jugendhilfe hat den gesetzlichen Auftrag zur Verwirklichung dieses Rechts beizutragen, denn manchmal gibt es Situationen in denen junge Menschen Unterstützung brauchen. Junge Menschen haben dabei auch ein Recht darauf sich zu äußern, mitzureden und mitzuentscheiden bei der Frage, was sie in ihren individuellen Lebenssituation brauchen und wollen.

Leider kommt es immer wieder vor, dass notwendige Hilfen vom Jugendamt nicht gewährt oder ausreichend erklärt werden oder dass junge Menschen nicht wirklich mitentscheiden können. Betroffenen ist es oft nicht möglich, Entscheidungen zu überprüfen und allein die notwendigen Schritte zur Verwirklichung ihrer Rechte einzuleiten. Dafür braucht es eine unabhängige Stelle an die sich vor allem junge Menschen, Eltern aber auch Fachkräfte wenden können.

Unabhängigkeit heißt dass der Verein persönlich und finanziell selbstständig ist und durch unabhängige Beratungsarbeit, jedoch parteiisch für die Ratsuchenden bei Konflikten und Beschwerden zwischen den Ratsuchenden und dem Jugendamt vermittelt.

Informationen zum Thema undabhängige Beratungsstellen und Ombudschaft in der Jugendhilfe erhalten Sie außerdem unter www.brj-berlin.de, der bundesweiten Netzwerkstelle für Ombudschaft in der Jugendhilfe.

Wer ist der Verein?

Der Verein ist ein Zusammenschluss engagierter  Menschen. Dazu gehören Fachkräfte, also Sozialarbeiter_innen und Jurist_innen, die vor allem beraten, ebenso wie alle Mitglieder und interessierte Menschen, die das Anliegen auf unterschiedlichste Weise unterstützen.

 

Ombudschaftliche Beratungsarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen 2019 - ein Resümee

Die ombudschaftliche Beratungsarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe gewinnt zunehmend an Bedeutung. Im Folgenden möchten wir Interessierten einen Einblick in die Arbeit des Kinder- und Jugendhilferechtsvereins e.V. geben.

Im Jahr 2019 wurden in der Fachstelle insgesamt 236 Beratungsanfragen begleitet. Das sind 61 Anfragen und damit knapp 35 Prozent mehr als im Jahr 2018. Es zeigt sich, dass die Inanspruchnahme ombudschaftlicher Beratung weiterhin stetig zunimmt. Diese Beratungen organisiert der Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V. mit ehrenamtlich beratenden Fachkräften, welche eine einschlägige Ausbildung im sozialpädagogischen oder juristischen Bereich vorweisen müssen und über langjährige Erfahrungen in der Kinder- und Jugendhilfe verfügen. Hier geht es zum gesamten Bericht.

 

Der Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V. legt seine aktuelle Fallstatistik vor

Fünf Jahre unabhängige Beratung für Hilfesuchende in der Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen

In Deutschland haben alle Eltern und jungen Menschen einen gesetzlich garantierten Anspruch auf Unterstützung in Notlagen, bei Erziehungskonflikten oder in persönlichen Krisensituationen. Doch was tun, wenn Eltern und Kinder nicht die Hilfen vom Jugendamt bekommen, die ihnen zustehen? Mit dem Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V. gibt es seit 2012 in Sachsen die Möglichkeit, sich von unabhängigen Experten zu den Hilfeansprüchen im Kontext des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII bzw. KJHG) beraten zu lassen. Der Verein, der sich als Ombudschafts- und Beschwerdestelle versteht, hat sich 2013 gegründet und betreibt eine Beratungsstelle in Dresden und seit 2016 eine weitere in Leipzig. Nun liegt eine aktuelle Fallstatistik vor, die einen Einblick in die Arbeit der vergangenen sechs Jahre erlaubt.

600 Einzelfälle hat der Verein seit 2013 betreut. Dabei sind die Beratungsanfragen in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen. Hier geht es zum gesamten Bericht.

Hohe Qualität der ombudschaftlichen Arbeit in Sachsen – Evaluationen bestätigen die Arbeit des Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V.

Zwischen März 2015 und Februar 2017 haben zwei unabhängig voneinander arbeitende Studierendengruppen der Hochschule Mittweida und der Evangelischen Hochschule Dresden die Arbeit des Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V. untersucht. Dabei wurden auf der einen Seite Akten von 189 Beratungsanfragen analysiert. Auf der anderen Seite wurden durch die Forscher_innen Interviews mit Ratsuchenden geführt, deren Beratung bereits abgeschlossen war.

In der Aktenanalyse wird deutlich, dass vor allem Eltern, und hier vor allem Mütter, die Beratung der Ombudstelle nutzen. Aber auch 13 Jugendlichen wandten sich an die Ombudstelle. An zweiter Stelle der Inanspruchnahme stehen Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe. In über 100 Fällen ging es um Konflikte mit dem Jugendamt, an zweiter Stelle folgen Konflikte mit Einrichtungen und Trägern. In den allermeisten Fällen ging es um Konflikte rund um die Heimerziehung, an zweiter Stelle folgen Konflikte in Zusammenhang mit der sogenannten „Eingliederungshilfe“ (§35a SGB VIII). Zum gesamten Bericht geht es hier.