Careleaver Zentrum Dresden

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Geldleistungen: Ich lebe in einer Wohngruppe und soll bald ausziehen. Das Jugendamt hat mir gesagt, dass ich 700 Euro für die Einrichtung der Wohnung bekommen soll. Das reicht aber niemals. Was kann ich tun?

Beim Auszug aus der Jugendhilfeeinrichtung in eine eigene Wohnung braucht man zumeist Möbel, Kaution und Haushaltsgegenstände. Da kann schnell ein größerer Betrag zusammenkommen. Dann am besten frühzeitig vor dem geplanten Auszug beim Jugendamt informieren, ob es den Umzug mit einem Pauschalbetrag finanziell unterstützt. Die Beihilfe (oftmals auch "Erstaustattungspauschale" genannt) kann beim Jugendamt werden. Das Jugendamt muss dann überprüfen, ob die Beihilfe bewilligt werden kann.

Falls Du Arbeitslosengeld II beziehst, kannst Du auch beim zuständigen Jobcenter Gelder für die Einrichtung beantragen. Eine Erstausstattungspauschale wird aber insgesamt nur einmal (vom Jobcenter oder vom Jugendamt) gewährt.

Wie die Erstausstattungspauschale dann einzuteilen ist, ist von Jugendamt zu Jugendamt unterschiedlich. Manche Jugendämter haben genaue Vorgaben, welcher Betrag für welche Art der Anschaffung vorgesehen ist (zum Beispiel Umzugstransporter, Tisch, Stühle, Bett...)Andere Jugendämter bewilligen einen Gesamtbetrag und der junge Mensch soll ihn dann selbst einteilen.

Wichtig ist, dass sich die Höhe des Pauschalbetrags nicht an den Vorgaben des zuständigen Jugendamtes orientiert, sondern an denen der Stadt/ Kommune, in der der junge Mensch tatsächlich lebt und umzieht. Denn hiervon ist die Höhe der Lebenserhaltungskosten abhängig. Und das entspricht dann dem Grundsatz der Gleichbehandlung.

Falls Du merkst, dass der Pauschalbetrag für die notwendigen Dinge nicht ausreicht, dann suche frühzeitig den Kontakt zum Jugendamt und beantrage, dass der Pauschalbetrag angepasst wird. Eine Auflistung der notwendigsten Dinge und den jeweilig anfallenden Kosten sind dabei für die Argumentation hilfreich.