Careleaver Zentrum Dresden

Information

Abschaffung der Kostenheranziehung ab 2023

Junge Menschen, die in der Heimerziehung oder bei Pflegeeltern leben und eigenes Einkommen haben, mussten bis Ende 2022 einen Teil davon für die Kosten der Heimerziehung an das Jugendamt abgeben. In der Regel sind das 25 Prozent. Das bedeutet, dass junge Menschen nur 75 Prozent von ihrem Einkommen behalten durften.

Seit 2023 hat sich das jedoch geändert. Der Bundestag hat einstimmig für die Abschaffung der Kostenheranziehung junger Menschen abgestimmt und am 16.12.2022 stimmte auch der Bundesrat dieser zu. Somit tritt das Gestzt ab dem 01.01.2023 in Kraft. Das bedeutet, dass du ab diesem Jahr rein gar nichts von deinem Einkommen an die öffentliche Jugendhilfe abgeben musst, wenn du in einer Wohngruppe oder Pflegefamilie lebst. 

Außerdem darfst du, wenn du Berufsausbildungshilfe nach § 56 SGB VIII (BAB) erhältst, monatlich 109 € davon behalten. Bekommst du Ausbildungsgeld im Rahmen einer rehabilitierenden berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme nach § 122 SGB III (BVB-Reha), darfst du monatlich 126 € behalten.