Careleaver Zentrum Dresden

Information

Herzlich willkommen bei den FAQ in der Jugendhilfe!

Es gibt Fragen, die uns ganz regelmäßig gestellt werden. Wir haben sie gemeinsam mit den Ombudsstellen in Deutschland und dem Bundesnetzwerk Ombudschaft zusammengestellt und beantwortet. 

Die Fragestellungen beziehen sich insbesondere auf Situationen, in denen Hilfen zur Erziehung (27 SGB VIII) oder Hilfen für junge Volljährige (§41 SGB VIII) beantragt sind oder durchgeführt werden.

Die FAQ dienen zu einer ersten Orientierung und können sollen die Beratung nicht ersetzen. Aber eine erste Einschätzung der eigenen Situation kann hier Unterstützung finden.

Die Fragen sind nach Themenfeldern sortiert und die Antworten geben auch Hinweise auf rechtliche Ansprüche. Bei einigen Themen bzw. Fragen gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern. Dies ist gekennzeichnet. Die Ausweisung von fachlichen Hinweisen und Verweise auf Gesetzestexte sind verlinkt: „Wer noch mehr wissen möchte…“

Übrigens: Nach der Gesetzesänderung ist auch das Jugendamt verpflichtet, zu allgemeinen Anfragen die Jugendhilfe betreffend zu beraten, beispielsweise zu Leistungen anderer Leistungsträger oder Hinweise auf Beratungsangebote vor Ort zu geben.

Zur besseren Lesbarkeit schreiben wir in der weiblichen Form. Alle Menschen werden dabei von uns angesprochen. Menschen mit unterschiedlicher Herkunft, Geschlecht, geschlechtlicher Identität, Alter, Hautfarbe, Religion, sexueller Orientierung oder Behinderung sollen von diesen FAQ profitieren können.

Hier geht es zur Broschüre und weiteren Informationen.