Careleaver Zentrum Dresden

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Hilfeplan: Im letzten Hilfeplan war mündlich etwas anderes vereinbart, als es dann im Protokoll stand. Das Jugendamt sagt aber, dass es nun so wäre, wie es dort steht. Was kann ich dagegen tun?

Das Jugendamt kann dazu aufgefordert werden, den Hilfeplan noch einmal zu ändern. Sollte sich das Jugendamt weigern, kann eine eigene schriftliche Stellungnahme zum Hilfeplan geschrieben und das Jugendamt darum gebeten werden, die Anmerkungen zur Akte zu heften. Wir empfehlen, im Zweifelsfall die wichtigsten Punkte und Vereinbarungen in Gesprächen mit dem Jugendamt mitzuschreiben und dem Jugendamt zu übersenden, damit es nach dem Gespräch nicht zu Missverständnissen kommt.